ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER TECON TEXTILE CONSTRUCTIONS GMBH

1. Allgemeine Bedingungen

Alle unsere Geschäftstätigkeiten unterliegen, sofern nicht schriftlich im Einzelnen anders vereinbart, unseren allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die uneingeschränkt Vertragsbestandteil werden. Auf allfällige Abweichungen oder Zusätze zu diesen AGB, welche sich aufgrund von anderslautenden eigenen AGB des Auftraggebers ergeben könnten, ist nur dann Bedacht zu nehmen, wenn der Auftraggeber diese Diskrepanz uns gegenüber mit ein- geschriebenen Brief rügt, wobei das Rügeschreiben bei uns binnen 8 Tagen ab Zugang unserer AGB einzulangen hat.

 

2. Angebote und Kostenvoranschläge

Von uns erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebotsunterlagen sind Eigentum und urheberrechtlich bei der Firma Tecon verankert, für Dritte unzugänglich zu machen und auf Verlangen zurück zu geben. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen sind für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabsprachen sowie nachträgliche Vertragsänderungen.

Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind Preise des Tages, dessen Datum der KoVo trägt.“

 

3. Auftragsannahme, Vertragsabschluss

Die Verbindlichkeit des Auftrages und der Nebenabsprachen treten ausschließlich mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung in Kraft. Bei Vertragsänderung oder Widerruf werden die entstehenden Kosten nach Aufwand dem Auftraggeber zu Lasten gelegt. Widerspruchsfrist gilt 7 Wochen ab Datum des Poststempels. Die Firma behält sich ein Rücktrittsrecht aus dem Vertrag vor bei Verletzung der Vertragskonditionen durch den Auftraggeber.

 

4. Preise

Die Preise sind unverbindliche Nettopreise ab Werk Ilz, zuzüglich des handelsüblichen Mehrwertsteuersatzes. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen wird, sind vom Auftraggeber zu tragen. Wenn zwischen Vertragsabschluss und Ausführung unserer Lieferung und Leistungen Änderungen in den Preisgrundlagen, z.B. Lohn- und Materialpreiserhöhungen erfolgen, behalten wir uns eine angemessene Erhöhung unserer Preise vor. Dies gilt ebenfalls bei Verletzung des Vertrages durch den Auftraggeber.

 

5.Schadenersatz

Wir haften nur für verschuldete Schäden. Die Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen dem Auftraggeber ist ausgeschlossen.

 

6. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Es sei denn, es ist vertraglich anders vereinbart. Geleistete Zahlungen gelten erst ab dem Tag als solche, wenn wir über den gesamten Betrag verlustfrei verfügen können. Zahlungen per Scheck und Wechsel werden nicht akzeptiert. Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem allgemeinen Basiszinssatzes  in Rechnung gestellt. Darüber hinaus hat der Auftraggeber den weiteren Verzugsschaden, insbesondere Mahnspesen und Anwaltskosten, zu ersetzen. Die zu ersetzenden Mahn- und Inkassospesen richten sich nach den für Inkassoinstitute geltenden, gesetzlichen Höchstsätzen, die sich beim Auslandsinkasso um die tatsächlichen bzw. dort geltenden Höchstsätze erhöhen. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, bei Nichterfüllen der Zahlungsbedingungen oder bei Erhalt von Auskünften über eine fehlende Zahlungsgarantie des Auftraggebers, eine Vorauskasse für die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen einzufordern.

 

7. Lieferungsbedingungen

Bei den von uns genannten Liefer- und Leistungsterminen handelt es sich um, mit größter Sorgfalt erstellte, Annäherungswerte. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung in der Auftragsbestätigung und setzen voraus, dass alle bauseitigen Vorleistungen fachgerecht und rechtskräftig abgeschlossen sind. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers oder sonst aus Gründen verzögert, die in der Obhut  des Auftraggebers liegen, so werden ihm  die durch die Lagerung entstandenen Kosten weiter verrechnet. Behinderungen aus nicht fertig gestellten bauseitigen Leistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Aufschiebende Wirkung haben Gründe wie höhere Gewalt o.ä. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Auftrag zurück zu treten  und eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.

 

8. Gewährleistung und Abnahme

Die Gewährleistung der von uns gelieferten Ware und der erbrachten Leistungen umfasst 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Unbeschadet eines Wandlungsanspruches des Auftraggebers erfolgt die Gewährleistung durch Behebung des nachgewiesenen Mangels in angemessener Frist. Ist die Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist nach Wahl des Auftraggebers angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. Diese Gewährleistung umfasst nicht Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien. Die Gewährleistung setzt voraus, dass der Auftraggeber Mängel unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzeigt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung zur Gänze nachgekommen ist. Es wird keine Haftung übernommen für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung

- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte

- fehlerhafte Montageanleitung oder Montage des Auftraggebers gegenüber seinen Kunden

- natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung

- chemische, elektrochemische, biologische oder ähnliche Einflüsse sofern sie nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

Alle weiteren Ansprüche wie Schadensersatz, Vermögensschäden und dergleichen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Nach Fertigstellung aller Lieferungen und Leistungen wird diese nach 14 Tagen als abgenommen verstanden, wenn nicht alternativ ein Abnahmeprotokoll von einem der Vertragspartner schriftlich gefordert wurde.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns, bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen, das Eigentum an der von uns gelieferten Ware und der von uns getätigten Leistungen vor. Im Falle einer Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, auf diesen Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und den Auftragnehmer zu informieren. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Auftragnehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dieser nicht gleichzeitig erklärt wird. Bei Verarbeitung, Vermischen oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörender Waren durch den Auftraggeber, überträgt uns bereits jetzt der Auftraggeber das ihm zustehende Eigentumsrecht an dem neuen Bestand der Sache im Umfang des Rechnungswertes der im Eigentumsvorbehalt stehenden Ware.

Entstehende Kosten bei Verletzung dieses Vorbehaltrechtes gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftraggebers. Erfüllungsort und Gerichtsstand jeglicher Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsort des Auftragnehmers. Wenn Teile dieser Bedingungen unwirksam werden, wird die Gültigkeit des Vertrages in seinen übrigen Teilen nicht berührt.

 

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das sachlich für den Sitz der Tecon Textile Constructions GmbH zuständige Gericht. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts.